Steht eine Kontopfändung bevor, ist es wichtig, seine Existenz zu sichern. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto zu veranlassen. Unter Umständen muss man dafür sogar ein neues Konto eröffnen – denn die Pfändungsoption gibt es nicht bei jeder Bank. Dieser Beitrag verrät, welche Schritte man bei einer drohenden Kontopfändung ergreifen soll.

Dadurch zeichnet sich ein P-Konto aus

Mit einem P-Konto hat der Besitzer einen Schutz vor der Kontopfändung. Es ist auf dieser Kontoform ein Guthaben von 1.410 Euro gesichert – die betreffende Person verfügt also über ausreichend Geld, um ihren Alltag zu bestreiten. In bestimmten Fällen – also bei Unterhaltszahlungen, Mehrpersonenhaushalten und dem Empfangen von Sozialleistungen – steht dem Besitzer sogar ein erhöhter Freibetrag zur Verfügung. Die betreffende Summe wird also in Anlehnung an die persönliche Situation festgesetzt.

Das geschieht nach einem Pfändungsbeschluss

Wird der Bank des Schuldners der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss übermittelt, sperrt das Institut sofort das Girokonto desselben. Außerdem wird der Kunde über den Prozess informiert. Da eine Kontopfändung ein negatives Ereignis für Betroffene ist, möchten manche Menschen das P-Konto austricksen, um möglichst keine Nachteile durch die Pfändung zu erleiden. Nach der Information gilt eine Schutzfrist von 14 Tagen – es wird dabei auch dem Gläubiger kein Geld ausgezahlt. In dieser Zeit sollten sich Kunden darum bemühen, ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Sobald dieser Schritt erledigt wurde, ist es wieder möglich, am Zahlungsverkehr teilzunehmen.

Die Umstellung erfolgt denkbar einfach. Man begibt sich dafür persönlich zur Bank und beantragt dort den Pfändungsschutz. Diesen Schritt meldet das Institut der Schufa. Denn dadurch stellt der Staat sicher, dass jede Person nur maximal ein Pfändungskonto besitzt.

So kommt man zu einem P-Konto

Steht die Pfändung des Girokontos bevor, ist ein Umwandlungsantrag bei der Bank zu stellen. Das Institut wandelt das eigene Konto dann in ein P-Konto um. Dieser Prozess kann bis zu vier Tage lang dauern. Daher sollten Kunden immer sofort handeln. So sichern sie sich ihre Existenz. Allerdings ist die Umwandlung des Girokontos nicht bei jedem Institut möglich. Unter Umständen ist es also notwendig, ein P-Konto bei einem anderen Anbieter zu eröffnen. Hier dürfen sich Kunden zumeist über eine schnelle Abwicklung freuen, da sie sich die Schufa- und Einkommensprüfung ersparen.

Die Umstellung und die Eröffnung des P-Kontos sind stets kostenfrei. Allerdings können Institute selbst bei einem Pfändungsschutz Kontoführungsgebühren verlangen. Wer Geld sparen will, sollte mehrere Anbieter miteinander vergleichen. Allerdings darf man sich bei diesem Prozess nicht zu lange Zeit lassen – das gilt vor allem dann, wenn die Pfändung kurz bevor steht.

Diese Regelungen gelten für das Pfändungskonto

Pro Person kann man nur ein P-Konto eröffnen. Außerdem ist dieses Produkt immer als Einzelkonto zu führen. Besitzt man also ein Gemeinschaftskonto, das in ein Pfändungskonto umzuwandeln ist, müssen alle weiteren Inhaber also zeitnah ein Girokonto auf eigenen Namen eröffnen. Ein P-Konto erhält man übrigens nur auf Antrag. Will man den Kontopfändungsschutz nutzen, muss man also selbst aktiv werden.

Ein Pfändungskonto ist stets im Plus zu führen. Es ist demnach nicht möglich, das Konto zu überziehen. Auch eine Kreditkarte erhalten Anwender nicht.

So ist bei einer Unpfändbarkeit vorzugehen

Wer regelmäßig Einkünfte unter dem Freibetrag erhält, kann beim Vollstreckungsgericht den Antrag auf Unpfändbarkeit stellen. Das ist für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten möglich. Es finden in den betreffenden Monaten also keine Pfändungen statt. Dadurch muss das betreffende Kreditinstitut Freibeträge nicht beachten, wodurch Überwachungen ebenfalls nicht notwendig sind.

Ist es möglich, die Kontopfändung zu umgehen?

In bestimmten Fällen ist es möglich, die Pfändung des Girokontos zu vermeiden. Das gilt vor allem dann, wenn man mit dem Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung zur Begleichung der offenen Forderungen trifft. Durch diese Teilzahlungen wird die Kontopfändung ruhend gestellt.

Droht die Pfändung des Girokontos, ist schnelles Handeln gefragt. Der Kontoinhaber muss in diesem Fall zeitnah den Antrag auf den Pfändungsschutz stellen. Unter Umständen ist es notwendig, ein zusätzliches Girokonto als P-Konto zu eröffnen. Der Prozess nimmt bis zu vier Tage in Anspruch. Während die Umstellung kostenlos ist, so können Institute durchaus Kontoführungsgebühren verlangen. Es kann sich also auch in diesem Fall lohnen, mehrere Produkte miteinander zu vergleichen.